Erbbaurecht

Was ist unter Erbbaurecht zu verstehen?

Das Gesetz definiert unter Erbbaurecht das veräußerliche und vererbliche Recht, auf oder unter der Oberfläche eines fremden Grundstücks ein Bauwerk zu haben. Zum besseren Verständnis: Der Grundstückseigentümer (=Erbbaurechtsgeber), meist Städte, Gemeinden, Brauereien oder wie in unserem Fall eine kirchliche Stiftung, übertragen z. B. auf Bauträger oder auch Privatpersonen (=Erbbauberechtigte) das Recht, auf dem Grundstück Häuser bzw. Wohnungen zu bauen und zu verkaufen. Der Erbbaurechtsgeber bleibt Eigentümer des Grundstücks, der Erbbauberechtigte wird Eigentümer der Immobilie, ihm steht lediglich die Nutzung des Grundstücks zu. Für diese Nutzung des Grundstücks zahlt der Erbbauberechtigte einen jährlichen Erbbau­zins. Der Erbbauzins ist wertgesichert und kann somit nicht willkürlich erhöht werden. Frühestens nach drei Jahren ist eine Anpassung entsprechend dem Verbraucherpreis­index für Deutschland möglich.

Was passiert nach Ablauf des Erbbaurechtsvertrages?

Das Erbbaurecht für das Bauprojekt wurde auf 75 Jahre abgeschlossen. Nach Ablauf wird der Vertrag entweder auf die voraussichtliche Standdauer des Bauwerkes verlän­gert oder der Grundstückseigentümer leistet Ihnen bzw. Ihren Erben für das Bauwerk eine Entschädigung in Höhe von 2/3 des Verkehrswertes, der von einem vereidigten Sachverständigen ermittelt wird. Zudem ist im Erbbaurechtsvertrag ein gegenseitiges Vorkaufsrecht vereinbart. Diese Vertragsregelungen geben Ihnen Sicherheit über Generationen.

Bin ich mit dem Erbbaurecht flexibel?

Auch für Ihre Wohnung im Erbbaurecht gibt es ein Grundbuch und für Ihr Eigentum wird ein eigenes Grundbuchblatt angelegt. Somit stehen Ihnen die gleichen Möglich­keiten und Rechte wie mit jeder anderen Immobilie zur Verfügung und Sie können:

  • Darlehen absichern
  • Jederzeit verkaufen
  • Jederzeit vermieten
  • Die Immobilie Ihren Kindern überlassen oder vererben

Vorteile für Selbstnutzer

  • Der Kaufpreis einer Immobilie im Erbbaurecht liegt meist weit unter dem Kaufpreis einer Immobilie im Eigentum.
  • Durch den geringeren Finanzierungsbedarf benötigen Sie weniger Eigenkapital und die Immobilie ist schneller schuldenfrei.
  • 75 Jahre geben Planungssicherheit für mehrere Generationen.
  • Die Wertentwicklung gilt auch für Erbbaurechts-Immobilien.

Vorteile für Kapitalanleger

  • Mieteinnahmen wie bei klassischem Eigentum bei deutlich geringeren lnvestitionskosten.
  • Neben der Abschreibung der Anschaffungskosten ist beim Erbbaurecht auch der Erbbauzins steuerlich als Werbungskosten abzugsfähig.

Vergleichsrechnung Erbbaurecht / Eigentum

Beispiel: 3-Zimmer-Wohnung Nr. 1 (ca. 68,12 m² Wfl.)

Kaufpreis im Erbbaurecht 375.000,- € (5.505,– €/m² Wfl.)
Geschätzter Kaufpreis im Eigentum 613.080,- € (9.000,– €/m² Wfl.)

Kostenermittlung

Neben dem deutlich geringeren Eigenkapitalbedarf beim Erbbaurecht von nur 79.190,– € gegenüber 128.747,– € im Eigentum liegt auch die Verschuldung im Erbbaurecht statt bei 514.987,– € bei nur 316.759,– €.

Finanzierungsbeispiel

Die monatliche Gesamtbelastung beim Erbbaurecht ist mit 1.735,– € deutlich niedriger als die monatliche Gesamtbelastung im Eigentum mit 2.360,– €.
Für Kapitalanleger reduziert sich die monatliche Belastung nochmals, da nicht nur das Gebäude mit 5 % in den ersten Jahren abgeschrieben werden kann, sondern auch der jährliche laufende Erbbauzins steuerlich abzugsfähig ist!

© 2025 BGV Bayerische Grundstückverwertung
Es werden nur notwendige Cookies und Matomo ohne Cookies verwendet. Details finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und unserem Impressum.